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Zertifizierter Testamentsvollstrecker (Institut für Erbrecht e.V.)
Jeder kennt das geflügelte Wort: "Redet ihr noch miteinander oder habt ihr schon geerbt?"
Durch die Anordnung der Testamentsvollstreckung und Einsetzung eines geeigneten Testamentsvollstreckers
kann den gefürchteten Streitigkeiten unter den Erben wirksam entgegen getreten werden.
Nach dem der Erbfall eingetreten ist, ist es die Aufgabe des Testamentsvollstreckers
den Nachlass in Besitz zu nehmen, zu verwalten und letztlich den Vorgaben des Erblassers
entsprechend zu verteilen. Aufgrund wirtschaftlicher Kompetenz, erbrechtlicher Spezialausbildung
und der Ernennung von Peter Bürkle als "zertifizierter Testamentsvollstrecker" durch das Institut
für Erbrecht e.V. ist die Kanzlei in der Lage, bei den testamentarischen Vorbereitungen
qualifiziert mitzuwirken und im Ernstfall das Amt des Testamentsvollstreckers zu übernehmen,
falls sich in der Familie keine geeigneten Personen finden lassen.
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